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BWK-Akademie

Anwenderschulung zur HOAI 2025

Termin und Ort folgen

Die letzte Reform der HOAI datiert aus dem Jahr 2013. Seither sind nicht nur die Gehälter und Kosten in den Planungsbüros gestiegen, sondern auch die Anforderungen, die Auftraggeber und genehmigende Behörden an Planungs- und Genehmigungsprozesse stellen. Hinzu kommen Leistungen, von denen im Jahr 2013 noch nicht die Rede war, wie z.B. Nachhaltigkeit oder BIM. Im Auftrag des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurden im Zeitraum von Mai 2024 bis Februar 2025 die wirtschaftlichen Aspekte der HOAI in einem wissenschaftlichen Honorargutachten geprüft und angepasst.

 

Darüber hinaus wurden die Veränderungen bei den technischen und rechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Die Neubewertung der Honorare resultiert insbesondere aus der Feststellung, dass seit der Entwicklung der Leistungsbilder in den 1970er-Jahren keine Anpassung aufgrund der Baupreisentwicklung erfolgt ist.

 

Künftig ist die Einführung eines BIM-Regelprozesses mit wenigen ergänzenden Grundleistungen und einer ganzen Anzahl von Besonderen Leistungen vorgesehen.

 

Die Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen ist bei den Grundleistungen auf Anforderungen im Sinne von gesetzlichen Vorgaben und konkret benannten Leistungen beschränkt.

 

Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden aus den Besonderen Leistungen wieder in die Grundleistungen (§ 48 HOAI) zurückgeführt. Das Honorar für die Leistungen des § 48 wird in Form von Prozentwerten bezogen auf die anrechenbaren Kosten bestimmt. Das Honorar kann mit 1,6 bis 4,06 Prozent der anrechenbaren Kosten oder unter Zugrundelegung der geschätzten Bauzeit beziehungsweise des nachgewiesenen Zeitbedarfs vereinbart werden.

 

Durch die vorgezogene Bundestagswahl hat sich der Zeitplan zur Novellierung der HOAI verzögert. Sowohl das für die HOAI federführende Wirtschaftsministerium als auch das Bauministerium halten es dennoch für realistisch, die HOAI-Novelle Anfang 2026 umzusetzen.